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- Zinn-Nachweis
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- -> im Trennungsgang:
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- Nach der Abtrennung von Antimon, mittels eines Eisennagels in schwach
- salzsaurer Lösung, führt man einen der beiden folgenden Nachweise durch:
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- 1) Leuchtprobe:
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- Durchführung:
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- Man stellt in neues, mit Eiswasser gefülltes, Reagenzglas bereit und
- gibt zu der zinnhaltigen Lösung etwas Zinkstaub zu, um evtl. Sn(IV)
- zu Sn(II) zu reduzieren, nimmt mit der Außenwand des Reagenzglases
- etwas von der Lösung auf und hält es in die Flamme.
- Hierbei soll ein kornblummenblaues Leuchten zu beobachten sein.
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- 2) Man präpariert ein Filterpapier mit Ammoniummolybdophosphat und
- räuchert etwas über Ammoniak. Von der LÖsung der Leuchtprobe nimmt
- man wenige Tropfen und gibt sie auf das Filterpapier.
- Bei Anwesenheit von Zinn Blaufärbung.
- Unbedingt Blindprobe durchführen und auf Abwesenheit von Antimon
- achten, da dies ebenfalls unter Umständen zur Blaufärbung führt.
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- -> für Zinndioxid führt man den Alkalischen Aufschluß durch.
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- -> Nachweise aus der Analysensubstanz wenig sinnvoll.
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